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Wohnen Alte Schule / Alexander Orth ist gegen die Machbarkeitsstudie
« am: 06. April 2023, 08:44:36 »
Die Kritikpunkte von Alexander Orth zur vorgeschlagenen Machbarkeitsstudie und darunter eine kurze Antwort
1. Der Zielrichtung der Machbarkeitsstudie war der Gemeinde bisher nicht bekannt
Da auch die Gemeinde bestimmte Vorstellungen für die Nutzung des Grundstückes hat bzw.
entwickeln wird, wären diese mit den Antragstellern der Studie sinnvollerweise abgestimmt
worden. Dies ist bisher nicht geschehen.
So sind zumindest aus Sicht der SPD folgende Punkte bei der Betrachtung zu berücksichtigen:
- Vorhaltung und Einbeziehung von Räumen für die Erweiterung der OGTS entweder als
eigenständiges Gebäude oder integriert in die entstehende Bebauung.
- Ein angemessener Anteil von geförderten Wohnungen für jüngere Personen auch ohne
Pflegebedarf, insbesondere junge Familien. Dies war den Antragstellern bekannt, da sie
den entsprechenden Passus eines Beschlusses der Gemeindevertretung zitieren. Dort
steht ausdrücklich "generationsübergreifend". Hierzu ist in der Gliederung der Studie
nichts zu finden.
- Zuordnung der Trägerschaft für einzelne Funktionen. Sinnvollerweise verbleiben
Einrichtungen wie öffentliche Toiletten, eine modernisierte Mehrzweckhalle, Flächen für
Wochenmarkt usw. in der Hand der Gemeinde und sollten von dieser möglichst im
Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden.
- Vorgaben für den Erhalt des ältesten Schulteils.
- Vorgaben für baurechtliche Daten. Maximale Gebäudehöhen, maximale Grundflächen,
Dachformen etc.
- Zwingend zu erhaltender Baumbestand.
Hieraus folgt, dass Teile der Studie erst abgearbeitet werden können, wenn die Gemeinde ihre
Zielsetzungen für den öffentlichen Bereich festgelegt hat.
2. Es erfolgen keine Untersuchungen zu Alternativen der Planung und Bauausführung
Auch wenn dies nicht explizit so benannt wird, lässt sich aus dem Fehlen einer Untersuchung von
Alternativen in der Bauausführung ablesen, dass einzig die bisher dargestellte Planung des Büros
Zastrow in dieser Studie betrachtet werden soll. Alternative Anbieter, die ggf. günstiger,
flächensparender oder ressourcenschonender weil mit anderen Baustoffen arbeitend anbieten
werden offensichtlich nicht betrachtet. Dies widerspricht auch der Vorgabe, dass Projekte mit
öffentlicher Unterstützung auszuschreiben bzw. Alternativen zu prüfen sind.
3. Die Trägerschaft der Betreuungs-, Pflegeeinrichtung ist von vorneherein festgelegt
Aus dem Text wie auch aus der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Unterstützungsgremiums
geht hervor, dass lediglich die Diakonie Altholstein als Träger von Betreuung und Pflege
betrachtet werden soll. Andere Verbände haben ebenfalls hochinteressante Konzepte. Diese
sollten in der Studie ebenfalls berücksichtigt und auf Integration in das Gesamtkonzept untersucht
werden.
4. Die zu betrachtende Fläche ist nicht eindeutig abgegrenzt.
Soll der Parkplatz am Schulredder von vorneherein mit einbezogen werden?
Das widerspricht dem Antrag des Seniorenbeirates, der beinhaltete, "das Grundstück der
ehemaligen Grund- und Hauptschule für das hier beschriebene Projekt zur Verfügung zu stellen"
und weiter zur Machbarkeitsstudie "Gegenstand der Studie soll das vom Seniorenbeirat
beantragte Vorhaben sein".
Insofern hat die Gemeinde bisher lediglich einer Studie für das Schulgrundstück zugestimmt.
Diese Kritikpunkte lassen mich zu dem Schluss kommen, dass der Inhalt der Studie noch einmal
gründlich überarbeitet werden müsste.
Allerdings stelle ich die Notwendigkeit dieser Studie insgesamt in Frage, denn ähnliche Modelle sind
sehr wohl, zwar in größeren Kommunen aber mit ähnlicher Zielrichtung umgesetzt worden.
Letztendlich kann man das Ganze auch sehr viel schlanker umsetzen
1. Zuordnung der Trägerschaft der vorzunehmenden Maßnahmen (vgl. 2. Spiegelstrich 3)
2. Auswahl des Trägers von Betreuung und Pflege.
3. Darauf aufbauend Entwicklung eines Raumbuches für den Pflege/Betreuungsbereich und den
sonstigen Wohnanteil unter der Vorgabe generationsübergreifend. Hierin sind auch Vorgaben
für Außenflächen und Stellplätze zu skizzieren.
4. Parallel dazu Festlegung der baurechtlichen Vorgaben.
5. Seitens der Gemeinde die Entwicklung der Vorgaben für den öffentlichen Bereich.
6. Ausschreibung für den genossenschaftlichen und für den öffentlichen Teil. Diese sollten von
einem oder mehreren Anbietern übernommen werden können.
7. Nachweis der Wirtschaftlichkeit des genossenschaftlichen Anteils.
Die Organisation der Genossenschaft kann von dieser parallel entwickelt und umgesetzt werden.
Ein solches Verfahren würde m.E. deutlich schneller und kostengünstiger und mit erheblich weniger
einschränkenden Vorgaben zum Ziel führen als der Weg über eine Machbarkeitsstudie.
1. Der Zielrichtung der Machbarkeitsstudie war der Gemeinde bisher nicht bekannt
Da auch die Gemeinde bestimmte Vorstellungen für die Nutzung des Grundstückes hat bzw.
entwickeln wird, wären diese mit den Antragstellern der Studie sinnvollerweise abgestimmt
worden. Dies ist bisher nicht geschehen.
So sind zumindest aus Sicht der SPD folgende Punkte bei der Betrachtung zu berücksichtigen:
- Vorhaltung und Einbeziehung von Räumen für die Erweiterung der OGTS entweder als
eigenständiges Gebäude oder integriert in die entstehende Bebauung.
- Ein angemessener Anteil von geförderten Wohnungen für jüngere Personen auch ohne
Pflegebedarf, insbesondere junge Familien. Dies war den Antragstellern bekannt, da sie
den entsprechenden Passus eines Beschlusses der Gemeindevertretung zitieren. Dort
steht ausdrücklich "generationsübergreifend". Hierzu ist in der Gliederung der Studie
nichts zu finden.
- Zuordnung der Trägerschaft für einzelne Funktionen. Sinnvollerweise verbleiben
Einrichtungen wie öffentliche Toiletten, eine modernisierte Mehrzweckhalle, Flächen für
Wochenmarkt usw. in der Hand der Gemeinde und sollten von dieser möglichst im
Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden.
- Vorgaben für den Erhalt des ältesten Schulteils.
- Vorgaben für baurechtliche Daten. Maximale Gebäudehöhen, maximale Grundflächen,
Dachformen etc.
- Zwingend zu erhaltender Baumbestand.
Hieraus folgt, dass Teile der Studie erst abgearbeitet werden können, wenn die Gemeinde ihre
Zielsetzungen für den öffentlichen Bereich festgelegt hat.
2. Es erfolgen keine Untersuchungen zu Alternativen der Planung und Bauausführung
Auch wenn dies nicht explizit so benannt wird, lässt sich aus dem Fehlen einer Untersuchung von
Alternativen in der Bauausführung ablesen, dass einzig die bisher dargestellte Planung des Büros
Zastrow in dieser Studie betrachtet werden soll. Alternative Anbieter, die ggf. günstiger,
flächensparender oder ressourcenschonender weil mit anderen Baustoffen arbeitend anbieten
werden offensichtlich nicht betrachtet. Dies widerspricht auch der Vorgabe, dass Projekte mit
öffentlicher Unterstützung auszuschreiben bzw. Alternativen zu prüfen sind.
3. Die Trägerschaft der Betreuungs-, Pflegeeinrichtung ist von vorneherein festgelegt
Aus dem Text wie auch aus der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Unterstützungsgremiums
geht hervor, dass lediglich die Diakonie Altholstein als Träger von Betreuung und Pflege
betrachtet werden soll. Andere Verbände haben ebenfalls hochinteressante Konzepte. Diese
sollten in der Studie ebenfalls berücksichtigt und auf Integration in das Gesamtkonzept untersucht
werden.
4. Die zu betrachtende Fläche ist nicht eindeutig abgegrenzt.
Soll der Parkplatz am Schulredder von vorneherein mit einbezogen werden?
Das widerspricht dem Antrag des Seniorenbeirates, der beinhaltete, "das Grundstück der
ehemaligen Grund- und Hauptschule für das hier beschriebene Projekt zur Verfügung zu stellen"
und weiter zur Machbarkeitsstudie "Gegenstand der Studie soll das vom Seniorenbeirat
beantragte Vorhaben sein".
Insofern hat die Gemeinde bisher lediglich einer Studie für das Schulgrundstück zugestimmt.
Diese Kritikpunkte lassen mich zu dem Schluss kommen, dass der Inhalt der Studie noch einmal
gründlich überarbeitet werden müsste.
Allerdings stelle ich die Notwendigkeit dieser Studie insgesamt in Frage, denn ähnliche Modelle sind
sehr wohl, zwar in größeren Kommunen aber mit ähnlicher Zielrichtung umgesetzt worden.
Letztendlich kann man das Ganze auch sehr viel schlanker umsetzen
1. Zuordnung der Trägerschaft der vorzunehmenden Maßnahmen (vgl. 2. Spiegelstrich 3)
2. Auswahl des Trägers von Betreuung und Pflege.
3. Darauf aufbauend Entwicklung eines Raumbuches für den Pflege/Betreuungsbereich und den
sonstigen Wohnanteil unter der Vorgabe generationsübergreifend. Hierin sind auch Vorgaben
für Außenflächen und Stellplätze zu skizzieren.
4. Parallel dazu Festlegung der baurechtlichen Vorgaben.
5. Seitens der Gemeinde die Entwicklung der Vorgaben für den öffentlichen Bereich.
6. Ausschreibung für den genossenschaftlichen und für den öffentlichen Teil. Diese sollten von
einem oder mehreren Anbietern übernommen werden können.
7. Nachweis der Wirtschaftlichkeit des genossenschaftlichen Anteils.
Die Organisation der Genossenschaft kann von dieser parallel entwickelt und umgesetzt werden.
Ein solches Verfahren würde m.E. deutlich schneller und kostengünstiger und mit erheblich weniger
einschränkenden Vorgaben zum Ziel führen als der Weg über eine Machbarkeitsstudie.